Leinenbefreiung / Gehorsamsprüfung - Für Hundehalter und Dogwalker

Dogwalker Infos am Ende der Seite


Derzeit finden KEINE Prüfungen statt.

In Hamburg gilt die "allgemeine Anleinpflicht" für Hunde. Möchtest du deinen Hund davon befreien  lassen, benötigst du eine bestandene Gehorsamsprüfung. Als anerkannte Sachverständige der Stadt Hamburg kannst du bei mir diese Prüfung ablegen. Nach der bestandenen Gehorsamsprüfung erhälst du von mir die amtliche Bescheinigung zur  Befreiung von der Anleinpflicht.

 

Die Anforderungen an dich und deinen Hund sind relativ gut zu erfüllen. Sofern dein Hund einen guten Grundgehorsam besitzt und nicht unkontrolliert aggressiv ist, solltest du die Prüfung bestehen. Wenn du dir nicht sicher bist, kannst du bei mir eine Vorbereitungsstunde buchen in der wir schauen, ob dein Hund die Prüfung bestehen kann. Der Prüfungsort ist Hamburg Duvenstedt. Die Termine finden meistens am Wochenende statt. Am Prüfungstermin unternehmen wir in kleiner Gruppe einen entspannten Spaziergang während dessen du geprüft wirst. Ganz in Ruhe und stressfrei :-). Keine Angst - ich habe auch Prüfungsangst und weiß, wie man sich dabei fühlt :-)

 

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Gehorsamsprüfung

  • Das Mindestalter des Hundes beträgt 12 Monate
  • Der Hund muss mit einem Mikrochip versehen sein
  • Hundehalter-Haftpflichtversicherung muss vorhanden sein (Mindestversicherungssumme EUR 1.000.000 für Personen- und sonstige Schäden sowie maximale Selbstbeteiligung von EUR 500,00 je Schadenfall)
  • Hund muss im Hunderegister gemeldet sein (Nur wenn sie in Hamburg leben). Anmeldung im Hunderegister Hamburg können Sie hier vornehmen:  www.gateway.hamburg.de
  • Das Halten und/oder Führen des Hundes/von Hunden, darf nicht untersagt worden sein
  • Hunde mit denen die Gehorsamsprüfung nicht durchgeführt werden darf: "gefährliche Hunde" im Sinne des HundeG § 2 (Ausnahmen erfragen Sie bitte per eMail)
  • Hunde, für die ein Leinen- oder Maulkorbzwang angeordnet wurde

 

Inhalte der Prüfung

  • Leinenführigkeitsübungen (Der Hund darf nicht permanent an der Leine ziehen)
  • Begegnungen mit Menschen (Fußgänger, Jogger, Kinder, Fahrrad, Skateboard usw.)
  • Begegnung mit fremden Hunden
  • Es müssen mindestens 2 der 3 Übungen “Sitz, Platz, Steh” gezeigt werden
  • “Bleib" - Der Hundeführer entfernt sich ca. 2 Minuten vom angeleinten Hund. Er darf in Sichtweite bleiben
  • Der abgeleinte Hund muss sich vom Hundeführer heranrufen lassen

Alle Übungen werden im Verlauf der Prüfung mehrfach, an unterschiedlichen Orten und mit an- und abgeleintem Hund  durchgeführt. Hilfsmittel wie Hundespielzeug, Futter oder Pfeife sind während der Prüfung erlaubt! Ist der Hund in übertriebenem Maße aggressiv gegenüber anderen Hunden oder Menschen so kann er nicht bestehen. Es darf kein Übungsteil mit mangelhaft bewertet oder gar nicht ausgeführt werden. Bewertet wird auch der Hundeführer. Wer den Hund nicht unter seiner Kontrolle hat, ihm  gegenüber extreme Härte aufbringt oder sich rücksichtslos gegenüber anderen Personen verhält, kann die Prüfung nicht bestehen.

 

 

Das musst du zur Prüfung mitbringen

  • Nachweis der Hundehalter-Haftpflichtversicherung (Mindestversicherungssumme EUR 1.000.000 für Personen- und sonstige Schäden sowie maximale Selbstbeteiligung von EUR 500,00 je Schadenfall)
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung des Besitzers
  • Heimtier- oder Impfausweis des zu prüfenden Hundes mit eingetragener Chipnummer
  • Anmeldebescheinigung (Hamburger Hunderegister) oder Ausdruck der Onlineanmeldung  über Hamburg Gateway
  • Individuelle Hilfsmittel für den Hund. Erlaubt sind ein festschnallbares Halsband, ein Halsband mit Zugstopp, ein Brustgeschirr (ohne Zugwirkung), Halti, Leine, Hundepfeife, Futter, Hundespielzeug

 

Kosten Abnahme der Gehorsamsprüfung (die Behördengebühren 15,- sind bereits inklusive):

  • 1 Person mit 1 Hund EUR 80,-
  • Jede weitere Person aus dem gleichen Haushalt mit dem gleichen Hund EUR 50,-

Die Preise verstehen sich inklusive folgender Leistungen:

  • Durchführung der Prüfungsaufgaben
  • Beurteilung der Hunde und ihrer Halter und Führen eines Prüfungsprotokolls
  • Anmeldeformalitäten und Archivierung
  • Ausstellen der Leinenbefreiung 
  • Behördengebühren für die Eintragung pro Person | 15,- Euro
  • Der Erforderliche Schriftverkehr mit der Behörde

 

Anmeldung zur Prüfung

 

Du hast zwei Möglichkeiten, dich zur Prüfung anzumelden:

  1. Elektronisch
    Lade bitte hier das Anmeldeformular herunter, fülle es am PC aus und sende es per Email an info@landhun.de. Da du das Formular so nicht unterschreiben kannst, holst du die Unterschrift einfach direkt vor der Prüfung nach. (Wenn du einen Scanner hast, kannst du das Formular auch unterschreiben, einscannen und senden).
  2. Auf dem Postwege
    Lade bitte hier das Anmeldeformular herunter, drucke es aus und sende es vollständig ausgefüllt und unterschrieben an: Landhun.de, Bianca Oelscher, Am Dorfplatz 8, 23867 Tönningstedt (Sülfeld).

 

Die Prüfung dauert je nach Anzahl der Teilnehmer 60-120 Minuten.

 

Zur Anzeige des Anmeldeformulars wird der Adobe Acrobat Reader benötigt. Diesen gibt es hier kostenlos.

 

Anmeldung im Hunderegister Hamburg kannst du hier vornehmen: www.gateway.hamburg.de

 

Weiterführende Informationen zum Thema Gehorsamsprüfung / Leinenbefreiung findest du hier.

 

Download
Antragsformular
Antrag+zur+Leinenbefreiung NEU.pdf
Adobe Acrobat Dokument 187.6 KB

 

Dogwalker

Wer beruflich als Dogwalker arbeitet, benötigt die gewerbliche Leinenbefreiung um seine Truppe auch ohne Leine laufen zu lassen. Hat man diese nicht, müssen die Hunde an der Leine bleiben sonst verliert man nicht nur seinen Versicherungsschutz falls mal was passiert, sondern im schlimmsten Fall auch seine Gewerbezulassung.

 

Bei mir könnt ihr die Prüfung für die gewerbliche Leinenbefreiung ablegen.

Die Inhalte weichen nicht von denen für Hundehalter ab. Der Dogwalker darf lediglich nicht mit seinem eigenen Hund teilnehmen. Er bestreitet die Prüfung mit einem Kundenhund.


Dogwalker melden sich bitte ebenfalls mit dem Antragsformular an (mit den Daten des Kundenhundes) und bringen zusätzlich folgende Unterlagen zur Prüfung mit:

  • Nachweis der Hundehalter-Haftpflichtversicherung Kundenhund (Mindestversicherungssumme EUR 1.000.000 für Personen- und sonstige Schäden sowie maximale Selbstbeteiligung von EUR 500,00 je Schadenfall)
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung des Dogwalkers
  • Heimtier- oder Impfausweis des zu prüfenden Hundes mit eingetragener Chipnummer
  • Anmeldebescheinigung (Hamburger Hunderegister) oder Ausdruck der Onlineanmeldung  über Hamburg Gateway Kundenhund
  • Individuelle Hilfsmittel für den Hund. Erlaubt sind ein festschnallbares Halsband, ein Halsband mit Zugstopp, ein Brustgeschirr (ohne Zugwirkung), Halti, Leine, Hundepfeife, Futter, Hundespielzeug
  • Zusätzlich bitte noch eine formlose Bestätigung, die erklärt, dass es sich bei dem zu prüfunden Hund, nicht um euren eigen handelt. Also sowas wie:

    Bestätigung: 
    Ich nehme an der Gehorsamsprüfung für Dogwalker bei Bianca Oelscher in Hamburg Duvenstedt am (Datum) teil. Ich bestätige hiermit, dass der mit mir teilnehmende Hund (Name und Chipnummer), nicht mir gehört. 
    Der Besitzer ist  (Vor-und Nachname).
    Datum + Unterschrift.

Nach der Prüfung:
Die Bestätigung über das Bestehen der Gehorsamsprüfung erhaltet ihr in der Regel direkt nach der Prüfung. In seltenen Fällen (bei notwendigen Korrekturen der Formulare) einige Tage nach der Prüfung mit der Post.
Für die gewerbliche Leinenbefreiung müsst ihr im Anschluss an die Prüfung mit den von mir ausgestellten Unterlagen bei eurem zuständigen Bezirksamt vorstellig werden (dort, wo ihr auch euer Gewerbe angemeldet haben). Dort wird euch dann die Leinenbefreiung (gelber Ausweis) befristet für 3 Jahre ausgestellt. Solltet ihr außerhalb Hamburgs wohnen, ist das Bezirksamt Hamburg-Mitte (Frau Baldin) zuständig.